Rechtsprechung
   AG Krefeld, 15.11.2012 - 5 C 237/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,54933
AG Krefeld, 15.11.2012 - 5 C 237/12 (https://dejure.org/2012,54933)
AG Krefeld, Entscheidung vom 15.11.2012 - 5 C 237/12 (https://dejure.org/2012,54933)
AG Krefeld, Entscheidung vom 15. November 2012 - 5 C 237/12 (https://dejure.org/2012,54933)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,54933) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    HUK Coburg zur Erstattung der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt sowie zur Erstattung der Ersatzteilpreisaufschläge und der Verbringungskosten verurteilt

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verweisung nur bei Nachweis der Gleichwertigkeit - Dem Geschädigten soll ein möglichst vollständiger Schadensausgleich zukommen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus AG Krefeld, 15.11.2012 - 5 C 237/12
    Grundsätzlich ist es zur Einhaltung des Gebots zur Wirtschaftlichkeit genügend, wenn der Geschädigte der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. BGHZ 155, 1, 3; BGH, Urteil vom 20.10.2009, AZ: VI ZR 53/09).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus AG Krefeld, 15.11.2012 - 5 C 237/12
    Grundsätzlich ist es zur Einhaltung des Gebots zur Wirtschaftlichkeit genügend, wenn der Geschädigte der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. BGHZ 155, 1, 3; BGH, Urteil vom 20.10.2009, AZ: VI ZR 53/09).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Auszug aus AG Krefeld, 15.11.2012 - 5 C 237/12
    Zum mühelosen Zugang gehört nicht nur, dass der Kläger die Reparatur problemlos zu den von der Beklagten genannten Konditionen hätte realisieren können, sondern auch, dass er ohne Mühe - und insbesondere ohne eigene erhebliche Recherche - hätte erkennen können, dass die Reparatur tatsächlich gleichwertig gewesen wäre (OLG Düsseldorf, DAR 2008, 523).
  • LG Krefeld, 08.04.2013 - 3 S 40/12
    3 S 40/12 5 C 237/12 Amtsgericht Krefeld.

    Die Berufung des Beklagten gegen das am 15.11.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Krefeld (5 C 237/12) wird zurückgewiesen.

    3 S 40/12 5 C 237/12 Amtsgericht Krefeld.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht